Mehrfamilienhaus Höheweg 3d, 30 kWp Aufdachanlage im Bau (Juli 2021)

Das Stromgesetz fördert erneuerbare Energien und die Versorgungssicherheit. Das Gesetz ist nicht nur aus gesamtschweizerischer Sicht der Grünen unumstritten (siehe https://gruene.ch/kampagne/stromgesetz ), sondern auch ein wichtiger Schritt, um dezentrale Solaranlagen in unserer Gemeinde endlich attraktiv zu machen.

Heute sind kleine Solaranlagen (siehe Foto) in Münchenbuchsee stark benachteiligt. Selbst wenn diese hauptsächlich dem Eigenverbrauch dienen, fällt der Solarstrom zu ca. 42% in Form von Überschüssen an, die an die EMAG rückgespeist werden. Dafür werden aktuell 11.3 Rp/kWh vergütet. Diese Solarenergie fliesst oftmals praktisch verlustfrei zu den Nachbarliegenschaften – dort kassiert die EMAG für dieselbe Energie im günstigsten Tarif 36.15 Rp/kWh. (Preise exkl. MWSt, inkl. Netznutzungskosten). EMAG muss sich nicht einmal die Mühe machen, die Energie als hochwertige „Solarenergie Schweiz“ zu vermarkten. Diese unverschämte Marge zu Lasten der Solaranlagenbetreiber macht Solaranlagen künstlich unattraktiv und behindert damit unnötigerweise die Energiewende!

Unsere EMAG kümmert das nicht, obwohl sie das im Interesse einer umweltfreundlichen Energiepolitik ihrer Eigentümerin (unserer Gemeinde) längst hätte ändern können. Erst das neue Stromgesetz schiebt hier einen Riegel: Alle lokalen Netzbetreiber (also auch die EMAG) müssen in der Grundversorgung einen fairen Handel der Energie innerhalb desselben Quartiers (Netzebene 7) ermöglichen. Auch deshalb ein JA zum Stromgesetz: Es wird damit auch wirtschaftlich attraktiv, in unserer Gemeinde mit einer Solaranlage einen Beitrag zur gemeinschaftlichen nachhaltigen Energieversorgung zu leisten.