Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen wir die Gelegenheit zur Mitwirkung betreffend die Arealentwicklung Schönegg und die dazu neu im Baureglement verankerte ZPP 26 samt Richtprojekt wahr.
Die GFL begrüsst grundsätzlich eine zusätzliche Wohnnutzung an diesem Standort. Das vorliegende Richtprojekt und die ZPP-Vorschriften vermitteln eine sehr technische, auf zusätzliche Nutzung (Verdichtung) und Energieeffizienz ausgerichtete Bebauung. In Bezug auf soziale, ökologische und nachhaltige Aspekte werden mit wenigen Ausnahmen in der ZPP keine konkreten Vorgaben gemacht. Genau solche Vorgaben sind es aber schliesslich, welche über die Attraktivität des Wohnumfeldes entscheiden. Kurz: Dem «Wohnen» wird grosse Aufmerksamkeit geschenkt, dem «Hier-Leben» noch viel zu wenig.
Die vorliegende ZPP ist für uns bei Aspekten des Wohnumfeldes zu unverbindlich und zu vage. Ein Beispiel: Was genau soll eine «hohe Aufenthaltsqualität» bedeuten? Die GFL verlangt, dass Aspekte, welche den Lebensraum Schönegg (für Menschen, Tiere und Pflanzen) betreffen, in der von GGR und Volk zu genehmigenden ZPP nachgebessert und präzisiert werden. Für die nachfolgende Überbauungsordnung, welche ja dann allein in der Zuständigkeit des Gemeinderates liegt, soll damit die Zielrichtung verbindlich und so klar wie möglich wie auch überprüfbar festgelegt werden. Das ist mit der vorliegenden ZPP noch nicht der Fall.
Die ZPP soll von der Gemeinde nicht nur zur Erhöhung der Nutzung (von 3- auf 5- bis 6-geschossig), sondern auch zur Festlegung ökologischer Rahmenbedingungen für Bebauung und Umgebung genutzt werden. Wo dies nicht im Rahmen der ZPP möglich ist, wie z.B. auf dem Schöneggweg, sind andere Verfahren anzuwenden.
Wir sehen Bedarf dazu in folgenden Punkten:

  1. Aussenraum: wo bleiben Biodiversität und Klimawandel?
    Das in der ZPP erwähnte wegweisende Aussenraumkonzept ist im Richtprojekt nicht klar ausgewiesen: Hellgrüne und punktierte Flächen und einige Kreise für Baumstandorte reichen nicht, da braucht es eine klare Nachbesserung. Dabei denken wir an einen Grundsatz, dass die Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern wie auch der Bodenvegetation standortund klimaangepasst erfolgt und wenn immer möglich vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und gute Bedingungen für ein verträgliches Lokalklima (Beschattung) schafft. Zudem sind sickerfähige Beläge zu verwenden. Diese Vorgaben sind unter Gestaltung in 1-2 separaten Abschnitten aufzuführen. Optimal wäre, wenn für den gesamten Aussenraum ein Richtmass für das Flächenverhältnis zwischen Wegen/Abstellflächen, Spiel- und Aufenthaltsflächen und naturnahe Flächen angegeben werden könnte.
  2. Verkehr besteht nicht nur aus Autos
    Auto-Parkierung mit 0,8 Abstellfläche pro Wohnung begrüssen wir, auch dass Platz für Autosharing vorzusehen ist. Mit dem für diese Wohnlage angestrebten, weniger auf das Auto ausgerichteten Mobilitätsverhalten kommen andere Mobilitätsmittel zum Einsatz, z.B. Elektrovelos teils mit Anhänger, Cargovelos, E-Motorräder, etc. Für solche meiste teuren Velos ist ein offener oberirdischer Abstellplatz nicht ausreichend. Wir plädieren dafür, dass über die Vorgaben in der Bauverordnung hinaus in der Einstellhalle explizit Platz für solche Velos vorzusehen ist, z.B. für 1 Fahrzeug pro Wohnung. Auch ist festzuhalten, dass neben Autosharing auch für Veloleihangebote Platz vorzusehen ist, dazu eventuell in der ZPP generell Sharingangebote (Auto, Velo, etc.) erwähnen.
  3. Neuer öffentlicher Wegabschnitt auch als Fahrradweg anlegen
    Diese Bestimmung ist sinnvoll. Wir würden es begrüssen, wenn dieser Weg etwas breiter (ca. 3 m) ausgeschieden wird, damit dieser später auch als durchgehender Fuss- und Fahrradweg zwischen Schöneggweg und Oberdorfstrasse geplant werden kann (Schülerverkehr, Anwohnende). Die zukünftig vorgesehene Fussweg-Verbindung (ausserhalb des Areals) sollte zudem auf keinen Fall Flächen der Grünzone beanspruchen, also innerhalb des Siedlungsgebietes angelegt werden. Verdichtung darf nicht dazu führen, dass zusätzlich Grünräume beansprucht werden.
  4. Flachdächer vielfältig nutzen
    In verdichtet genutzten Arealen sind Flachdächer ein zusätzliches Potential für verschiedene Nutzungen. Dass hier auf Attikawohnungen verzichtet wird, begrüssen wir. In den Vorschriften sollte aber festgehalten werden, dass – über die übergeordneten Vorschriften hinaus – Flachdächer sinnvoll zu gestalten oder zu nutzen sind, z.B. für die Bewohnenden zugängliche Dachterrasse, Dach-Café, Begrünung, Urban gardening, Anlagen zur Energieproduktion (Sonne, Wind). In der ÜeO ist die Dachnutzung dann zu präzisieren.
  5. Wasserhaushalt: Wasser intelligent nutzen
    Neben dem zu Recht detailliert behandelten Hochwasserschutz, ist dem Wasserhaushalt über die übergeordnet geregelten Massnahmen hinaus besser Rechnung zu tragen. Auf die weitgehend sickerfähigen Beläge haben wir bereits bei den Aussenräumen hingewiesen. Anstelle einer kostspieligen Retentionsanlage, welche nur dem Wasserrückhalt dient, sehen wir eher einen Brauchwassertank, mit dem mindestens ein Gebäude mit Brauchwasser (in separatem Leitungssystem) versorgt werden könnte, oder der zur Bewässerung oder zu Speisung eines Wasserbeckens dienen kann.
  6. Anpassung an Grünzone überzeugt nicht
    Die Randbebauung gegen die Grünzone fügt sich nicht in diesen offenen Raum ein. Die Blockbebauung (drei 5- bis 6-geschossige Bauten) wirkt erdrückend, es sieht aus wie Bauen auf der grünen Wiese. Maximal 3-4 Geschosse und Platz für eine Hecke oder Baumreihe wären hier angebracht.
  7. Es geht kostengünstiger Wohnraum verloren
    Mit der Ersatzbebauung geht kostengünstiger Wohnraum verloren. Dieser sollte zumindest punktuell kompensiert werden, z.B. dadurch, dass ein Gebäude als Wohnbaugenossenschaft ausgeschrieben wird, oder dass ein Teil der Mehrwertabschöpfung zum Bau von Sozialwohnungen oder zur Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft mit Sozialwohnungen verwendet wird.
  8. Schöneggweg als Teil der neuen Wohnbauten entlang der Strasse
    Zusammen mit der Überbauung Strahmhof/Strahmmatte und dem Neubau Bützer entsteht ein dicht besiedeltes Wohngebiet beidseits des Schöneggwegs. Damit der Strassenraum möglichst offenbleibt, ist in der ZPP festzulegen, dass Besucherparkplätze und Autosharingplätze nicht entlang des Schöneggwegs angelegt werden dürfen (bevorzugt, wie im Strahmhof seitlich von Gebäuden, und nicht wie in der Strahmmatte entlang der Strasse). Es ist aus unserer Sicht zwingend, dass der Schöneggweg ab Oberdorfstrasse entlang der Neubauten als vielfältig nutzbarer Strassenraum mit Tempo 30 umgestaltet wird. Zudem sind in diesem Abschnitt vier Tiefgarage-Ausfahrten in Bezug auf Fuss- und Veloverkehr sicher zu gestalten. Diese Planung sollte von der Gemeinde verbindlich und umgehend an die Hand genommen werden, mit dem Ziel, Wohnüberbauungen und Strassenraum zusammenzuführen.

Die GFL ist überzeugt, dass Ökologie und Nachhaltigkeit bei diesem Arealprojekt noch wesentlich verbessert werden können, wenn dies auf Ebene ZPP klar so vorgegeben wird. Wir möchten die Gemeindebehörden ermutigen, dies nun vor der Volksabstimmung zu tun und so den schönen Worten im Erläuterungsbericht auch konkrete Rahmenbedingungen folgen zu lassen.
Mit freundlichen Grüssen
GFL Münchenbuchsee
Beat Wespi, im Namen des Vorstands