Der Ausbau der Grauholz – Autobahn betrifft auch Buchsi
Sie werden sich fragen: Weshalb soll der Ausbau der Grauholz-Autobahn auf 8 Spuren Buchsi betreffen? Dazu zwei Punkte: 1. In Münchenbuchsee ist an exponierten Stellen bei Bise das Rauschen des Autobahn-Lärms vor allem nachts gut hörbar. Wird dieser Lärm noch zunehmen? 2. Die bestehende Wildbrücke über die Autobahn dient wenig, weil die Wildtiere von dort nur bis in den Wiliwald beim Bahnhof Zollikofen kommen. Was können wir tun, damit Wildtiere zwischen Bahnhof Zollikofen und Moosseedorf den Weg in Richtung Buchsiwald und Frienisberg finden?
Die GFL hat den Umweltverträglichkeitsbericht zum Autobahnausbau eingesehen und danach dem Bundesamt für Strassen ASTRA) Massnahmen für die weitere Projektierung vorgeschlagen, mit folgendem Ergebnis:
Querung für wildtiere
Im Bereich der kleinräumigen Querungen für Wildtiere sind die bestehenden Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Sehr unbefriedigend ist die Situation für grosse Huftiere. Hier führt die bestehende grosse Grünbrücke in eine Sackgasse. Der Bericht verweist zu Recht auf den unterbrochenen Wildkorridor BE06. Im Zusammenhang mit dem Ausbau A1 sollte nun die wohl einmalige Chance zur Öffnung des grossräumigen Korridors BE06 vom Emmental (Gebiet Bantiger) auf den Friensberg und weiter ins Seeland ergriffen werden. Dazu wären v.a. einige wenige verbleibende Möglichkeiten zur Querung der Eisenbahn und Hauptstrasse auf dem Gemeindegebiet von Münchenbuchsee oder Moosseedorf zu prüfen. In Münchenbuchsee hat der Gemeinderat einen entsprechenden Prüfauftrag für die laufende Ortsplanungsrevision wie die weitere Entwicklung des ESP Bahnhof Zollikofen entgegengenommen. Dies wird möglicherweise zu einem Vorbehalt führen, dass bei Bauten in diesem Bereich zu prüfen ist, ob Lösungen zugunsten des Korridors möglich sind.
Antwort ASTRA
Dazu möchten wir festhalten, dass wir Ihr Anliegen einer sinnvollen Weiterführung des Wildtierkorridors gut verstehen können. Gleichzeitig ist es aber so, dass sich der Einflussbereich des ASTRA auf den Perimeter der Nationalstrasse limitiert. Die Bedeutung des Wildtierkorridors über das Grauholz ist ja bereits seit Jahrzehnten bekannt. Im Rahmen des 6-Spur-Ausbaus der Grauholzautobahn in den 90er Jahren wurde deshalb die heute noch bestehende Wildtierpassage gebaut. Damit sind die Möglichkeiten des ASTRA erschöpft. Die Wildtierquerung erfüllt auch heute noch die geltenden Standards. Im Rahmen des 8-Spur-Ausbaus kann sie nach heutigem Kenntnisstand in der bestehenden Form erhalten bleiben. In Bezug auf die weitere Fortsetzung des Wildtierkorridors hat das ASTRA aber leider keinen Einfluss auf die noch auszuführenden Schritte auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Antwort AGR (Kantonales Amt für Gemeinden und Raumplanung)
Ein dieser Frage ist das Jagdinspektorat zuständig. Der Regierungsrat hat sich im KLEK 1998 und anschliessend im Kantonalen Richtplan (Strategiekapitel E und MB E_03) zum Thema geäussert und behördenverbindliche Aufträge erteilt. Im Konzept zum Abbau der Verbreitungshindernisse wurde die Machbarkeit einer Verbindung am vorgeschlagenen Ort (zwischen Wiliwald und Buchsiwald) als praktisch unmöglich eingestuft. Für das weitere Vorgehen wird geraten, mit dem JI Kontakt aufzunehmen.
Antwort Jagdinspektorat
Beim Jagdinspektorat (JI) ist man sich der schwierigen Lage beim Bahnhof Zollikofen bewusst, der Wildwechsel wurde aber keineswegs abgeschrieben. Grundsätzlich bestünden hier beim Kanton divergierende Interessen (Entwicklung ESP versus Lebensraumvernetzung für Wildtiere) und realistischerweise würden in dieser Situation die Interessen der Wildtiere kaum prioritär behandelt. Angesichts der knappen Finanzen sei man daher wenig optimistisch. Das JI ist aber jederzeit bereit, über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation der Wildtiere mitzudiskutieren und zu versuchen die bestehende Situation im Rahmen des Machbaren zu verbessern.
lärmemissionen
Die Lärmemissionen des Verkehrs auf der Autobahn sind auch nachts, während der allgemeinen Ruhezeiten, grossflächig gut hörbar, v.a bei entsprechenden Wetter- und Windlagen. Davon sind grosse Siedlungsgebiete betroffen. Zusätzlich zu den bereits aufgenommenen lärmmindernden Massnahmen wäre eine Temporeduktion von 22 bis 6 Uhr auf dem gesamten Ausbauabschnitt (und wenn möglich drüber hinaus in Richtung Biel und Zürich) sinnvoll. Dazu können die bestehenden Temposignale für das Staumanagement benutzt werden.
Antwort ASTRA
Zur Frage nach dem lärmbedingten, zusätzlichen Tempolimit können wir folgendes sagen: In Bezug auf die Ermittlung der Lärmbelastung und der Definition von möglichen Lärmschutzmassnahmen stecken wir in einem sehr engen, gesetzlich definierten „Korsett“. Das heisst, es ist genau definiert, wie wir die Lärmbelastung ermitteln müssen, und welche Lärmschutzmassnahmen aufgrund der Belastungswerte zu ergreifen sind. Das sind dann auch gleichzeitig die Massnahmen, die wir umsetzen dürfen. Temporeduktionen einzig und allein aus Gründen des Lärmschutzes sind vom Gesetzgeber nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Das wurde vor einigen Jahren auch in einem Fall vom Bundesverwaltungsgericht so entschieden. Somit haben wir aus heutiger Sicht diese Möglichkeit nicht. So oder so wäre der Nutzen allerdings in der Entfernung der von Ihnen erwähnten Wohngebiete eher klein, denn das Tempo ist auf der A1 im ganzen Abschnitt bereits heute auf 100 km/h limitiert, bei hohem Verkehrsaufkommen auf 80 km/h. Die 100 km/h, die als Maximum gefahren werden dürfen, haben insofern aber auch einen Vorteil: Als Basis für die Dimensionierung der Schallschutzmassnahmen im Rahmen des 8-Spur-Ausbaus wurde von einer signalisierten Geschwindigkeit von 100km/h ausgegangen. Diese Basis deckt somit den Worst-Case mit der maximalen Geschwindigkeit ab, die resultierenden Massnahmen sind dementsprechend sehr umfassend. Die Lärmsituation wird sich im Zuge des 8-Spur-Ausbaus auch ohne ein zusätzliches nächtliches „Lärmschutz-Tempolimit“ markant verbessern.
fazit
Lärm: Durch Messungen heute und nach Ausbau sollte überprüfte werden, ob die Lärmsituation wirklich besser wird. -> Buchsi und Mosseedorf verlangen beim Kanton solche Messungen in Wohngebieten.
Wildtierkorridor: Die GFL erarbeitet ein Vernetzungskonzept im Gebiet zwischen Wiliwald und Buchsiwald /Hirzenfeld, wenn möglich zusammen mir dem NVM, und bringt dieses in die Ortsplanungen bzw. ESP-Planung ein.