Die GFL Münchenbuchsee hat im Rahmen der Mitwirkung „Richtplan Energie“ folgende Stellungnahme abgegeben:

Allgemeines

Generelle Bemerkungen zu den Richtplanunterlagen und -inhalten / Verständnisfragen
Die GFL begrüsst die Erstellung des Energierichtplans, wir sehen darin ein wichtiges Mittel um die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien in Buchsi zu erhöhen.

Erläuterungsbericht

Sind aus Ihrer Sicht alle relevanten Themen berücksichtigt?
Es werden alle relevanten Themen erwähnt. Wir sind aber mit der Behandlung des Themas Mobilität nicht einverstanden. Da diese 35% des Energieverbrauchs ausmacht und der Verkehr für 50% der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, kann eine Energieplanung nicht ernsthaft ohne vertiefte Berücksichtigung der Mobilität vorgenommen werden. So wären ein Mobilitätszentrum beim Bahnhof Münchenbuchsee oder Zonen für autofreies Wohnen in mit dem öV gut erschlossenen Gebieten Themen, welche im Rahmen des Energierichtplans erörtert werden können.
Uns fehlt in der Einleitung eine kurze Zusammenstellung der energiepolitischen Ziele der Gemeinde.
Sind die Beschreibung des Ist-Zustandes sowie der zukünftigen Potenziale im Bereich der Energieversorgung aus Ihrer Sicht vollständig und richtig dargestellt?
Die Darstellung des Ist-Zustandes erscheint vollständig und richtig.
Die Berechnung der Potentiale der verschiedenen Energieträger erscheint uns plausibel, allerdings darf die Angabe des jährlichen Potentials nicht überbewertet werden. So wird zum Beispiel im Bereich Wärme ein grosses Potential bei der Umgebungsluft ausgewiesen (13‘500MWh/a). Umgebungsluft-Wärmepumpen haben aber bei sinkenden Lufttemperaturen einen rasch abnehmenden Wirkungsgrad. Der Strombedarf wird also ausgerechnet bei kalter Witterung, wenn der allgemeine Strombedarf ohnehin schon hoch ist und Sonnenenergie kaum zur Verfügung steht, überproportional hoch.

Massnahmenkatalog

Sind die vorgeschlagenen Massnahmen geeignet, die Ziele des Richtplans zu erreichen? (Erläuterungsbericht Kapitel 6.2)
Die Ziele des Richtplans sind mit den planerischen und technischen Massnahmen (Massnahmenblätter M1 bis M17) erreichbar, wenn folgende zwei Voraussetzungen gegeben sind:

  • entscheidende Massnahmen sind eigentümerverbindlich (insb. die Begrenzung des maximal zulässigen Anteils nicht-erneuerbarer Energien im Massnahmenblatt M1) oder werden durch entsprechende Anreize in einem hohen Grade freiwillig umgesetzt;
  • die erzielten Einsparungen fallen gegenüber dem Mehrverbrauch an Energie hoch aus. Bei der Prognose des zukünftigen Energiebedarfs stehen Einsparungen von ungefähr 16‘000MWh/a einem zusätzlichen Bedarf von 6‘600MWh/a entgegen. Mit anderen Worten wird mehr als ein Drittel der Einsparungen durch Mehrverbrauch zunichte gemacht und dies bei einer prognostizierten Bevölkerungszunahme von 3%. Um den Verbrauch fossiler Energieträger massiv zu senken wird es entscheidend sein, dass der Mehrverbrauch gegenüber den Einsparungen wesentlich kleiner ausfällt.

Folgende Massnahmenblätter sollten verbessert werden:

  • M5. Die Formulierung dieses Blattes ist zu wenig konkret. Wir vermissen eine klare Forderung, dass die erhöhte Nutzung auch mit einer energetischen Sanierung gekoppelt wird. Die entsprechenden Massnahmen sind in den Blättern M1 und M2 weitgehend vorgegeben, es fehlt aber ein klarer Verweis. Weiter fehlt in diesem Blatt die Forderung, dass mit der verdichteten Quartierplanung auch energetische Gesamtkonzepte einschliesslich der dezentralen Energieversorgung zu erstellen sind.
  • M17: Hier fehlt das Ziel der dezentralen Energieversorgung. Es soll nicht nur mehr Solarstrom auf den Dächern von Buchsi produziert werden, sondern dieser soll auch möglichst vor Ort genutzt werden. Es ist eine klare Massnahme als Auftrag an die EMAG (smart grid) einzufügen.
  • M20: Es fehlen Angaben, mit welchen Kompetenzen und mit welchen personellen Ressourcen die Gemeinde den Energierichtplan umsetzen will.

Welche Prioritäten sind aus Ihrer Sicht zu setzen?

  • Eigentümerverbindlichkeit der wichtigsten Massnahmen im Baureglement.
  • Die Ziele des Richtplans sollen von der Bevölkerung so weit wie möglich freiwillig und aus Überzeugung angestrebt werden. Das Massnahmenblatt M18 kommt daher entscheidende Bedeutung zu. Wir schlagen vor, dass im Rahmen dieser Massnahmen die Gemeinde die Kosten der Eigentümer für den GEAK übernimmt. Wir sind der Meinung, dass so mit einem bescheidenen finanziellen Aufwand viele Grundeigentümer für konkrete Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Liegenschaften motiviert werden können.
  • Attraktiver Wärmeverbund im Dorfzentrum.

Wo sehen Sie Schwierigkeiten bei der Umsetzung?
Die Massnahmen werden nicht eigentümerverbindlich und die freiwillige Umsetzung von Seiten der Grundeigentümer ist ungenügend.
Die Umsetzung des Energierichtplans erhält in der Gemeinde nicht die notwendige politische Priorität.

Richtplankarte

Sind Sie mit der räumlichen Priorisierungen der Energieträger einverstanden?
Wir empfinden die Vorgabe des Kantons, dass nur ein Energieträger priorisiert werden darf, sehr einschränkend. Die Richtplankarte sollte daher insbesondere mit Blick auf die Solarthermie mit grosser Flexibilität angewandt werden. Unter den gegebenen Umständen sind wir mit der Richtplankarte aber einverstanden.