In der Budget-Sitzung des GGR (Oktober 2016) herrschte Unklarheit darüber, ob und seit wann die Tagesschule Münchenbuchsee einen Gewinn ausweist.
Gemäss Aussage von Frau Miriam Kull, der für die Tagesschulen zuständigen Person bei der ERZ des Kantons Bern, müssen allfällige Überschüsse aus dem Betrieb der Tagesschule zweckgebunden in die Tagesschule zurückfliessen, d.h. in die Tagesschule reinvestiert werden. In der Abrechnung mit der Erziehungsdirektion des Kantons Bern muss die Gemeinde im Abschnitt D: „Angaben zu weitere Kosten und Erträgen“ schriftlich Auskunft darüber geben, wie allfällige Überschüsse der Tagesschule eingesetzt werden.
Ich bitte den Gemeinderat deshalb um Antworten auf folgende Fragen:

  1. Seit wann weist die Tagesschule einen Gewinn aus?
  2. Wie hoch ist/war der Gewinn in welchem (Schul-)Jahr?
  3. Was passierte mit dem Gewinn?
  4. Wie erklären sich die Verantwortlichen den Gewinn? Oder anders gefragt: Welche „Parameter“ sind ausschlaggebend für einen Überschuss in der Rechnung der Tagesschule?
  5. Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass allfällige Gewinne der Vergangenheit und Zukunft zweckgebunden in die Tagesschule zurückfliessen?

25.01.2017
Edith Bucheli Waber, GFL-Fraktion