Auch in Münchenbuchsee sind die ersten Baugesuche zur Umrüstung bestehender Mobilfunkantennenstandorte auf die 5G-Technologie hängig. Es ist zudem zu erwarten, dass auch Gesuche für neue Antennenstandorte eingereicht werden, sobald im Rahmen der Ortsplanungsrevision die planerischen Grundlagen geklärt sind.
Ich bitte den Gemeinderat um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Umgang mit Mobilfunkantennen:

  1. Welche Vorkehrungen trifft der Gemeinderat um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Strahlungsgrenzwerte bzw. Feldstärken zum Schutz der Bevölkerung tatsächlich eingehalten werden?
    Erläuterung: Die Angaben zu den Strahlungswerten bzw. Feldstärken in Baugesuchen sind technisch berechnete Anlagewerte, ebenso für exponierte, potenziell gefährdete Standorte. Die tatsächlichen Werte können je nach Nutzung davon erheblich abweichen. In seinem Entscheid 1C_97/2018 vom 03.09.2019 hält das Bundesgericht fest, dass bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte Klärungsbedarf bestehe (vgl. Artikel der TAMedia vom 31.10.2019). Das BAFU wird vom Bundesgericht zu einer schweizweiten Sonderprüfung aufgefordert. In der heutigen Situation kann nach den vorliegenden Informationen nur mit stichprobenweisen, unangemeldeten und von unabhängigen Fachleuten durchgeführten Kontrollen der Antennen sichergestellt werden, dass die massgeblichen Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden.
  2. Wie gedenkt der Gemeinderat das bereits rechtskräftige und im Entwurf zum neuen Baureglement vorgesehene Kaskadenmodell umzusetzen? Durch welche externen Fachberater lässt sich die Gemeinde dabei unterstützen?
    Erläuterung: Das Kaskadenmodell verlangt den Bedarfsnachweis, wenn ein Standort nicht in die im Baureglement als prioritär bezeichneten Zonen fällt. Dieses Modell wird inzwischen von verschiedenen Gemeinden angewandt, nach Auskunft von Fachpersonen existiert aber noch kein standardisiertes Verfahren für diese Nachweise. Die effektive Durchsetzung des Kaskadenmodells erfordert daher ein entsprechendes Fachwissen. Naheliegend wäre, dass die Gemeinde analog dem Juristen für Baurechtsfragen eine Fachkraft für Netzplanungs- und Strahlenschutzfragen beizieht.
  3. Ist der Gemeinderat gewillt, die Bevölkerung auch über allfällige, nicht bewilligungspflichtige Umrüstungen von Antennen auf 5G zu informieren?
    Erläuterung: Es können auch Antennenstandorte ohne Bewilligung auf 5G umgerüstet werden (siehe z.B. Artikel in „der Bund“ vom 16. Januar, Seite 9). Die Bevölkerung hat das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden. Die Mobilfunknetzbetreiber sollten solche Umrüstungen den Gemeinden melden, damit diese informieren können. Tun sie dies nicht, bleibt wohl nicht anders, als dass sich die Gemeinde um diese Angaben beim Kanton oder bei den Netzbetreibern bemüht.

Luzi Bergamin, GFL-Fraktion