Bei diversen Gelegenheiten, u.a. bei der ersten Ausgabe der „von Buchsee-Gespräche“ wurde der GGR über folgende Sachverhalte informiert:

  • Die Musikschule ist nicht Teil der aktuell laufenden Schulraumplanung

  • An dem zentralen Standort der Musikschule in der Saal- und Freizeitanlage wird vorderhand festgehalten

  • Der Raumbedarf der Musikschule wird grundsätzlich anerkannt

  • Der Firma naturgartenleben wurden die Räumlichkeiten in der Saal- und Freizeitanlage gekündigt. Die Firma hat die Räume inzwischen verlassen.

Die räumliche Situation der Musikschule wird zunehmend kritisch. Mit dem Wachstum der Gemeinde wird auch die Anzahl Musikschüler*innen zunehmen. Einige der aktuell genutzten Unterrichtsräume sind zudem nur bedingt für diese Funktion geeignet. So ist beispielsweise ein Unterrichtsraum akustisch nicht vom Sekretariat getrennt; wird unterrichtet, kann im Sekretariat kaum telefonieren werden. Es gibt auch keinen akustisch ausreichend isolierten Raum für Schlagzeugunterricht.

Zu diesen Themen bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie wird der aktuelle und künftige Raumbedarf der Musikschule analog zu den prognostizierten Entwicklungen in der laufenden Schulraumplanung erhoben?

  2. Wo und mit welchem Zeithorizont kann die Gemeinde der Musikschule zusätzliche Räume zur Verfügung stellen?

  3. Die Musikschule ist eine Institution, die einen Bildungsauftrag nach übergeordnetem Recht für die Gemeinde erfüllt. Welche Priorität gibt der Gemeinderat der Musikschule bei der Zuteilung der Räume in der Saal- und Freizeitanlage insbesondere im Vergleich zu privaten Nutzern und zu anderen Vereinen, die keinen solchen Auftrag erfüllen?

  4. Wie wird die Leitung der Musikschule in die Auswahl und die Planung der Renovation der Räume einbezogen?

25.01.2024
Luzi Bergamin
Fraktionspräsident GFL