Motion: Richtplan Energie, Verbindlichkeit für die EMAG
Anträge
- Der Gemeinderat stellt mittels der Eigentümerstrategie für die Energie Münchenbuchsee AG (EMAG) sicher, dass sich die EMAG an den Richtplan Energie hält.
- Der Gemeinderat passt die Eigentümerstrategie für die EMAG bis Ende 2025 entsprechend an.
Begründung
Obwohl der Richtplan Energie im Gebiet M13 die Nutzung ortsgebundener Umweltwärme als Energiequelle vorsieht, hat die EMAG der Siedlung Juraweg Ende 2020 einen Fernwärmeanschluss angeboten. Dazu hat die EMAG der Siedlungsgemeinschaft einen Entwurf eines «Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag (AWV)» und ein Blatt «Kosten Anschluss Wärmeverbund Zentrum inkl. jährlichen Kosten, Variante November 2020» vorgelegt.
Mit einem Brief vom 31.05.2023 an die Verwaltung der Siedlung Juraweg zog die EMAG das Angebot für einen Fernwärmeanschluss aber zurück. Die EMAG begründete dies damit, dass für die benötigte Wärmeproduktion eine zusätzliche Heizzentrale im Unterdorf benötigt würde, diese aber in absehbarer Zeit nicht realisiert werden könne.
Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Juraweg haben unterschiedliche Instanzen (EMAG, Bauverwaltung und Präsidialabteilung der Gemeinde, Statthalteramt, Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern) ersucht, folgende Frage zu klären:
«Darf die EMAG, die sich zu 100% im Besitz der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee befindet, unserer Siedlung ein Angebot für einen Anschluss an den EMAG-Wärmeverbund unterbreiten, obschon dies gegen den Richtplan Energie verstösst?»
Die Antwort vom 15.11.2023 der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern lautet zusammengefasst so (die detaillierte Antwort wird dem GR auf Wunsch hin zur Verfügung gestellt):
- In erster Linie ist die Gemeinde an den Richtplan Energie gebunden, d.h. sie ist in der Pflicht, den Richtplan Energie umzusetzen.
- Laut der Gemeinde Münchenbuchsee wurde die Behördenverbindlichkeit aber nicht auf die EMAG ausgedehnt (gemäss Art. 68 Abs. 3 BauG).
- Private wie die EMAG gelten nur als Behörden nach Bernischem Recht, also nach Art. 2 VRPG, «soweit sie in Erfüllung ihnen übertragener öffentlich-rechtlicher Aufgaben verfügen».
Dies ist aber bezüglich Einhaltung des Richtplans Energie nicht geschehen.
Die Eigentümerstrategie der Gemeinde für die EMAG muss sinngemäss folgendermassen ergänzt werden:
Für die EMAG ist der Richtplan Energie der Gemeinde Münchenbuchsee verbindlich.
Damit wird sichergestellt, dass die EMAG Fernwärme nur dort anbietet, wo gemäss Richtplan Energie der Gemeinde Münchenbuchsee auch ein Wärmeverbund vorgesehen ist. Die EMAG muss sich weiter an die im Richtplan für das jeweilige Gebiet festgelegten prioritären Energieträger (Erdwärme, Holz, Grundwasser, …) halten.
05.12.2024
Luzi Bergamin Poncet
Fraktionspräsident GFL