Antrag

Der Gemeinderat wird beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie innerhalb von 2 Jahren die Offenlegung bzw. Renaturierung der noch nicht offengelegten Gewässerabschnitte im Bärenried- und Kilchmattbach zu prüfen, dies je gesondert für den Abschnitte Kugelfang bis Schützenhaus und für den Abschnitt Mattenstutz bis zum offengelegten Kilchmattbach im Golfparkareal.

Begründung

Die Gemeinde ist für die Gewässer auf Gemeindegebiet unterhaltspflichtig, muss also auch eingedolte Gewässer unterhalten. Bei den beiden Abschnitten handelt es sich um Abschnitte auf gemeindeeigenem Landwirtschaftsland und auf Grünflächen von 10 Privatparzellen (Liste Eigentümer Stand 2.6.2024 vorhanden) in der Bauzone W2. Es sind die beiden letzten längeren Abschnitte, welche aufgrund der Nutzung des Areals noch an Ort geöffnet werden können. Weitere kürzere, eingedolte Abschnitte liegen meist unter Strassen. Sie liessen sich nur sehr aufwändig und nicht vollständig öffnen. Mit diesen beiden Öffnungen könnte die Renaturierung des Bärenried-Kilchmattbach zu einem Abschluss gebracht werden. Der Moment ist günstig, weil die Renaturierung des Kilchmattbachs auf dem Abschnitt Hüslimoos-Schönegg demnächst realisiert wird, an welchen die weiteren Abschnitt anschliessen könnten. Diese könnten sich zudem als Ersatzmassnahme zur teuren, nur schwer realisierbaren und ökologisch kaum wertvollen Öffnung des Dorfbaches entlang der Oberdorfstrasse anbieten.

Wie aus der beigelegten Karte hervorgeht, ist der Oberlauf des Bärenriedbachs im Wald mehrheitlich naturnah. Der Unterlauf ab Bärenried bis in den Urtenenbach war bis 1990 mehrheitlich verbaut. Nicht eingedohlt waren eine kurze Strecke zwischen Schützenhaus und Hüslimoos (ca. 300m), sowie der Abschnitt zwischen Minderheimet und dem Areal HSM (ca. 400m), wobei auf letzterem der Bach beim Schwimmbad HSM kanalisiert ist. Zudem wird ein Teil des Wassers vom Hüslimoos über einen Kanal in den Dorfbach umgeleitet.

An diesem stark verbauten Gewässer wurden seit 1991 folgende Renaturierungen vorgenommen oder sind geplant:

  • 1991: Bau der Amphibienbiotops Bärenried (3 Teiche) und Offenlegung des Baches auf ca. 70m
  • um Jahrtausendwende: Offenlegung des Baches zwischen Siedlungsrand und Urtenenbach im Rahmen des Golfplatzbaus (ca. 800m). Nahe dem renaturierten Gewässer wurden zudem Stillgewässer (Teiche) angelegt. Im Unterlauf haben sich in den letzten 5-10 Jahren Biber niedergelassen.
  • 2009/2010: Renaturierung von ca. 50 m auf dem Gelände der HSM im Zusammenhang mit dem Bau eines offenen Retentionsbereichs vor dem Rohr unter Kantonsstrasse und Bahnline.2
  • In Planung (Realisierung nach 2024): Offenlegung / Renaturierung Kilchmattbach zwischen Hüslimoos und Freispielpark (ca. 500m), inklusive Retentionsmassnahmen.

Somit wird der Bärenried-Kilchmattbach nach der Renaturierung Hüslimoos-Freispielpark bis auf die beiden eingangs erwähnten Abschnitte gewässerökologisch saniert sein. Mit den beiden zu prüfenden Abschnitten könnten die zusammenhängend offen geführten Abschnitte verlängert und die Vernetzung der v.a. aquatischen Lebensräume (u.a. Amphibien, Libellen) und Feuchtstandorte entlang des Fliessgewässers markant verbessert werden. Damit kann die Biodiversität auf unserem Gemeindegebiet gefördert und ein wesentlicher Beitrag zur Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Arten geleistet werden (ev. Verweis auf Literatur? Ja, da müsstest Du aber Angaben machen). Zudem würde der umgebende Grünraum aufgewertet.

15.08.2024

Ursula Probst, GFL-Fraktion