Postulat: Einschränkung Gebrauch von Laubbläsern
Antrag
Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Einschränkung der Laubbläser für alle privaten Anwenderinnen und Anwender auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Münchenbuchsee auf die Monate Oktober bis Dezember zu prüfen.
Begründung
Laubbläser werden mehr und mehr nicht nur dazu verwendet, im Herbst das Laub von Fusswegen und Strassen zu entfernen. Hauswartungen, Gartenunternehmen und Baufirmen nutzen die Geräte immer häufiger, um Abfall und Dreck aller Art, Grüngut von Rasen- und Heckenschnitt, Schnee etc. von Vorplätzen, Garageneinfahrten, Grünflächen oder Baugerüsten zu entfernen. Dabei werden Feinstaub, Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufgewirbelt und verteilt und es entsteht unnötiger Lärm. Die Bläser können bis zu 120 Dezibel laut werden und machen damit so viel Krach wie eine Kettensäge.
Wenn sie auf unversiegelten Flächen eingesetzt werden, töten sie mit ihrem mehr als 200 Stundenkilometer schnellen Luftstrahl Kleinlebewesen wie Würmer und Insekten, aber auch Amphibien und Kleinsäuger. Sie zerstören deren Lebensraum und verkleinern damit die Artenvielfalt. Die Handarbeit mit Besen und Rechen erfüllt in den meisten Fällen ebenso effizient den gleichen Zweck. Sie ist eine niederschwellige Arbeit, deren zunehmendes Verschwinden oft beklagt wird. Diese Arbeiten sind zudem häufig gar nicht nötig: Laub schützt den Boden auf Beeten und in Gebüschen vor Frost und Austrocknen, liefert Nährstoffe und bietet Lebensraum für Kleinlebewesen, die ihrerseits wieder Nahrungsgrundlage für zahlreiche Vögel, Eidechsen oder Igel sind.
Kurzum: Laubbläser haben Anteil am Verschwinden der Biodiversität.
Die Gemeinde Münchenbuchsee wäre mit einer Einschränkung – wohlgemerkt kein Verbot – kein Exot. Genf, Zürich und Solothurn kennen zum Beispiel eine solche Einschränkung lärmiger Laubbläser von Februar bis September.
15.08.2024
Ursula Probst, GFL-Fraktion