Postulat SP-GFL-FDP: Organisationsform Sportzentrum Hirzenfeld
Die Investitionen in das Sportzentrum Hirzenfeld werden von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der beiden Trägergemeinden Münchenbuchsee und Zollikofen finanziert. Zudem leisten die beiden Gemeinden jährlich einen Betriebskostenbeitrag.
Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der beiden Gemeinden haben nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, auf die Strategie und Ausrichtung des Sportzentrums Hirzenfeld Einfluss zu nehmen. Bei Investitionsbegehren ist die Situation besonders unbefriedigend, da die Parlamente nur im allerletzten Schritt nach umfangreichen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten mit einem Ja oder Nein steuernd Einfluss nehmen können. Die Parlamente werden entgegen ihrer Rolle vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine allfällige Ablehnung eines Investitionsbegehrens würde hingegen die Verantwortlichen des Sportzentrums vor den Kopf stossen.
Entgegen dem Wortlaut der Abstimmungsbotschaft an die Stimmbevölkerung von 2009 («Dem Vereinsvorstand gehören mittelfristig keine Mitglieder der Leistungsbestellerin an») gehören dem Trägerverein 2021 nach wie vor ein Gemeindepräsident, zwei kürzlich zurückgetretene bzw. nicht zur Wiederwahl angetretene Mitglieder des Gemeinderats (sie waren bereits als Gemeinderäte in dieser Funktion tätig) sowie eine Mitarbeiterin der Finanzverwaltung an. Die Unabhängigkeit von den beiden Leistungsbestellerinnen ist somit auch 10 Jahre später nicht gewährleistet.
Schliesslich fehlt ein unabhängiges qualitätssicherndes Organ. Da die Investitionsbegehren den Kommissionen nicht vorgelegt werden, findet auch keine Qualitätssicherung durch die entsprechenden Expertinnen und Experten in der Planungs- respektive Baukommission statt.
Um diese für viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier unbefriedigende Situation zu lösen, bittet dieses Postulat den Gemeinderat:
- dem Grossen Gemeinderat bis spätestens Ende 2022 verschiedene Optionen vorzulegen, wie die Parlamente der beiden Trägergemeinden die strategische Ausrichtung des Betriebs durch einen institutionalisierten Prozess regelmässig überprüfen und wenn nötig anpassen können. Diese vom Parlament getragene strategische Ausrichtung würde einen für Alle klaren und verbindlichen Rahmen für zukünftige Investitionsbeiträge bilden.
Das Parlament befindet einmal pro Legislatur über die Eignerstrategie der ebenfalls aus der Gemeindeverwaltung ausgelagerte EMAG. Infolge der unterschiedlichen Aufgaben und Organisationsformen ist es nicht möglich, das Modell der EMAG eins zu eins zu übernehmen. Dieses Beispiel kann jedoch zur Inspiration für eine sinnvolle strategische Mitwirkung durch die beiden Parlamente bei ausgelagerten Dienstleistungen dienen. - dem Grossen Gemeinderat bis spätestens Ende 2022 verschiedene Optionen vorzulegen, wie eine unabhängige Qualitätssicherung der Investitionsprojekte zu Händen der Parlamente sichergestellt werden kann. Eine Prüfung der Investitionsbegehren durch die Kommissionen ist eine mögliche Option, weitere Optionen sollen geprüft werden.
- die nötigen Schritte zu prüfen, damit bis spätestens Ende 2022 dem Vereinsvorstand keine Mitglieder der beiden Leistungsbestellerinnen (Gemeinden Zollikofen und Münchenbuchsee) mehr angehören. Um dem Zweck der Unabhängigkeit von den Leistungsbestellerinnen zu entsprechen, soll zudem ein Moratorium von zwei Jahren für ehemalige Gemeinderätinnen und Gemeinderäte eingeführt werden.
Die Trägerschaft durch zwei Gemeinden ist ein grosser Vorteil für das Sportzentrum HIrzenfeld. Anpassungen der Organisationsform müssen entsprechend von beiden Gemeinden geprüft und verabschiedet werden in einer koordinierten Art und Weise. Obschon dies etwas komplizierter als im Falle einer Trägerschaft durch eine einzelne Gemeinde ausfallen dürfte, muss dies möglich sein. Der Gemeinderat ist gebeten, auch zu diesem koordinierten Vorgehen dem GGR pragmatische und zielführende Vorschläge zu unterbreiten.
Katharina Häberli, SP-Fraktion
Luzi Bergamin, GFL-Fraktion
Marco Arni, FDP-Fraktion