Bei Planungen von ZPPs und UeOs mit qualitätssichernden Verfahren nach SIA, welche in den letzten Jahren in Buchsi durchgeführt wurden, war der Einfluss von demokratisch legitimierten Gremien, insbesondere der PLAKO, auf die konkrete Planung kaum mehr möglich. Die Entscheidungsfindung wurde praktisch vollständig an ein Expertengremium abgegeben. Der Wille und die Möglichkeit, am Schlussresultat der Planung noch wesentliche Veränderungen vorzunehmen, ist aus nachvollziehbaren Gründen gering. Das von der Expertengruppe beschlossene Resultat soll nicht an dieser vorbei wieder abgeändert werden. Bei Architekturwettbewerben ist eine Änderung des Resultates sogar weitgehend ausgeschlossen. Aus denselben Gründen kann auch das öffentliche Mitwirkungsverfahren kaum noch Einfluss auf die Planung nehmen.

Der Gemeinderat wird beauftragt, folgende Punkte zu prüfen:

  1. Die künftigen Planungsverfahren von ZPPs und UeOs (z.B. die Planungsvereinbarungen zwischen Gemeinde und Grundeigentümer/Projektträgerschaft) sind so auszugestalten, dass der Einfluss der PLAKO wieder gestärkt wird. Ziel muss es sein, dass sich die PLAKO zu einem Zwischenstand der Planung äussern kann, in dem noch relevante Änderungen am Projekt möglich sind. Die Stellungnahme der PLAKO muss dabei einen klar festgelegten Stellenwert im Verfahren erhalten.
    In der Beantwortung des Postulates soll der GR aufzeigen, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Der Auftrag ist getrennt für die verschiedenen qualitätssichernden Verfahren nach Art 99a BauV (Wettbewerbe, Studienaufträge, Workshop- und Gutachterverfahren) wahrzunehmen.
  2. Die künftigen Planungsverfahren von ZPPs und UeOs sind so auszugestalten, dass die öffentliche Mitwirkung Einfluss auf das Projekt nehmen kann. Es soll möglich sein, dass Vorschläge aus der Mitwirkung zu wesentlichen Veränderungen einer Planung berücksichtigt werden können. Auch dieser Punkt ist getrennt für die drei verschiedenen Verfahren nach Art. 99a BauV anzugehen.

 

16.10.2025
Manuela Gerwer, GFL-Fraktion